Unsere AGB´S
§ 1
Angebot und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend und gelten nur zur Aufforderung eines Kaufangebotes. Wird das Angebot seitens des Kunden durch Telefax, E-Mail, Anzahlung oder persönliches Erscheinen verbindlich gemacht, ist der Kunde zur Abnahme der Ware und zur Zahlung aller daraus entstehenden Kosten verpflichtet. Dieses gilt insbesondere für Kosten, die im Zusammenhang mit Versand und Sonderbeschaffungen entstehen. Die Annahme durch ARB-Autorecycling erfolgt durch schriftliche Bestätigung oder durch Ausführung der Bestellung. Angebote von ARB-Autorecycling sind stets unverbindlich und freibleibend.
§ 2
Öffentlicher Straßenverkehr
Der Käufer hat
sich vor Vertragsschluss über die zulassungsrechtlichen Bestimmungen zu
informieren. Bei der Verwendung unserer Waren in oder an Fahrzeugen, die im
öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind, hat der Käufer dafür Sorge zu
tragen, dass alle Änderungen und Umrüstungen gemäß den nationalen gesetzlichen
Bestimmungen behördlich abgenommen und ggf. in die Fahrzeugpapiere eingetragen
werden. Einige der von uns vertriebenen Artikel sind nicht für den
Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen. Sie können bei
Betrieb innerhalb des Geltungsbereiches der StVO/StVZO zum Erlöschen der
Betriebserlaubnis führen. Montage und Betrieb erfolgen daher auf eigene Gefahr.
Für gesetzwidriges Verhalten des Käufers kann vom Verkäufer keine Haftung
übernommen werden. Aus zulassungsrechtlichen Gründen können keine Teile
zurückgenommen werden.
§ 3
Liefertermine
Zwischen den Parteien vereinbarte Liefertermine, Fristen u. ä. sind stets unverbindlich. Eine im Einzelfall auftretende Fristüberschreitung gilt nicht als Verzug.
§ 4
Versand und
Verpackung
Auf Wunsch des
Kunden erfolgt nach verbindlicher Bestellung und Anerkennung unserer allgemeinen
Geschäftsbedingungen auch Versand an die Adresse des Kunden. Der Versand erfolgt
auf Kosten und Risiko des Kunden. Eine Transportversicherung erfolgt nur
ausdrücklich auf Wunsch des Kunden und geht zu seinen Lasten. Sollte eine
Rücksendung notwendig werden, erfolgt dies ebenfalls zu seinen Lasten. Wird bei
Anlieferung ein Schaden am Versandgut festgestellt, ist dieser unverzüglich bei
der anliefernden Spedition anzuzeigen. Liegt ein verdeckter Schaden vor, ist
dieser innerhalb 48 Stunden bei dem Verkäufer telefonisch oder per Fax
anzuzeigen. Spätere Schadensanzeigen werden von uns nicht mehr berücksichtigt.
§ 5
Versand, Gefahrübergang, Rücksendungen
Der Versand
erfolgt in allen Fällen auf Rechnung des Käufers. Die Gefahr geht mit Absendung
der Ware bzw. deren Übergabe an die den Transport ausführende Person auf den
Käufer über. Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert, so lagert die
Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Falle steht unserer Anzeige
der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Versandvorschriften des Käufers
werden, sofern möglich, berücksichtigt. Dadurch bedingte Mehrkosten gehen zu
Lasten des Käufers.
Rücksendungen erfolgen grundsätzlich auf Gefahr des Käufers und Freihaus an
unsere vorgenannte Geschäftsadresse. Eventuell noch anfallende Kosten für
Rücksendungen werden dem Absender von uns berechnet. Bei ersatzlosen
Rücksendungen behalten wir uns den Abzug einer Unkostenpauschale bis zu 20% vor.
§ 6
Einbau
Von uns gelieferte
Ware darf grundsätzlich nur durch eine Fachwerkstatt eingebaut werden. Dies gilt
insbesondere für Brems-, Lenkungs- oder andere Systeme der aktiven Sicherheit
sowie für Getriebe, Motoren, Elektro- und vergleichbare Teile. Ausgenommen sind
Teile, welche gewerbsmäßig auch von einem Nichtfachbetrieb montiert werden
können (z.B. Stoßstangen, Zierteile). Der fachlich richtige Einbau der Baugruppe
ist mit einer Einbaurechnung von einem Kfz-Meisterbetrieb nachzuweisen. Im
Zweifel ist unsere schriftliche Zustimmung zur Montage außerhalb einer
Fachwerkstatt einzuholen. Beim Einbau der von uns gelieferten Waren sind
die Betriebsstoffe (z.B. Motoröl, Getriebeöl, Hydrauliköl, Frostschutzmittel usw.)
zu erneuern, bei Motoren mit Zahnriemensteuerung sind sämtliche Zahnriemen zu
erneuern.
§ 7
Motorsporteinsätze / Veränderungen
Von uns gelieferte
Waren sind nicht zur Verwendung bei Motorsporteinsätzen jeglicher Art bestimmt.
Derartige, über den durchschnittlichen im Straßenverkehr üblichen Gebrauch,
hinausgehende Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Gleiches gilt, wenn die Ware
nach Erhalt vom Käufer oder Dritten verändert oder Instand gesetzt wird.
Veränderungen der ursprünglichen Konstruktion des Fahrzeuges (z.B. Tuning) oder
der Einbau von Zubehörteilen, die nicht durch den Hersteller zugelassen sind,
erfolgen ebenfalls auf eigene Gefahr.
§ 8
Gewährleistung
ARB-Autorecycling
weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dem Verkauf von Ersatzteilen um
gebrauchte Teile handelt, sofern diese Teile nicht ausdrücklich als Neuteile
bezeichnet wurden.
Für Verschleißteile wie Reifen, Bremsen, Lager etc. sowie für elektronische
Bauteile übernimmt ARB-Autorecycling keine Gewährleistung.
Die Ersatzteile werden sorgfältig geprüft, bevor sie in den Verkauf gelangen;
gleichwohl ist eine Haftung für Sachmängel ausgeschlossen, sofern Sie die
Ersatzteile für
Ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit erwerben, es sei denn,
der Mangel ist Ihnen arglistig verschwiegen worden oder der Kaufsache fehlen
ausdrücklich von uns zugesicherte Eigenschaften.
Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maß- und
Leistungsbeschreibungen, die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen
oder Preislisten enthalten sind, haben rein informatorischen Charakter. Wir
übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben. Hinsichtlich der Art
und des
Umfangs der Lieferung sind allein die in der Auftragsbestätigung enthaltenen
Angaben ausschlaggebend. Angegebene Km-Stände beziehen sich auf den
tatsächlichen Zählerstand bei der Demontage.
Für Verbraucher gilt folgendes: ARB-Autorecycling beseitigt nach eigener Wahl
die erheblichen Mängel oder Fehler durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Sollten zwei Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsversuche fehlschlagen, so
können Sie nach Ihrer Wahl die Wandelung oder Minderung verlangen. Entscheiden
Sie sich für die
Wandelung, so erlischt mit Vollzug derselben das Recht des Anwenders zur Nutzung
der gelieferten Ware. Für die Dauer der Nutzung ist eine angemessene
Nutzungsentschädigung zu zahlen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt für gebrauchte Fahrzeugteile 12 Monate ab
Übergabe. Eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist wird ausgeschlossen. Die
Gewährleistung bezieht sich lediglich auf Schäden am gekauften Ersatzteil und
nicht auf andere dem Käufer entstandenen Schäden (Mangel- und Folgeschäden). Der
Käufer hat im Falle eines Gewährleistungsanspruches sämtliche Kosten für
Abschleppen, Leihauto, Gutachter, Ein- und Ausbau, erneuten Umbau, Reisekosten,
Übernachtung, entgangener Gewinn, usw. selbst zu tragen.
Sofern ein Ersatzteil zwecks Nachbesserung oder Ersatzlieferung an
ARB-Autorecycling zurückzugeben ist, tragen Sie die hierfür anfallenden
Transport- und Verpackungskosten.
Angaben in Prospekten und sonstigen Unterlagen dienen nur der
Produktbeschreibung und stellen keine Eigenschaftszusicherungen i.S.d. §§ 434
ff. BGB dar. Zugesicherte Eigenschaften müssen ausdrücklich schriftlich
vereinbart und als solche gekennzeichnet werden.
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn Sie nicht den fachgerechten Einbau
unter Beachtung der Einbauvorschriften und Wartungsintervalle nachweisen können.
§ 9
Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
§ 10
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird für beide Teile- soweit rechtlich möglich- grundsätzlich das Amtsgericht in Wennigsen am Deister vereinbart.
§ 11
Schlussklausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
Barsinghausen, 09.Juni.2006